Einrichtungen, die eine finanzielle Förderung aus Landesmitteln beantragen möchten, können sich auf dieser Seite über die Grundsätze der Förderung für Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg und das Antragsverfahren informieren.
Die entsprechenden Downloads stehen hier bereit:
Grundsätze für die Förderung von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg
Die aktuellen Grundsätze (FörderGr.) können Sie hier abrufen. Die Anlagen gemäß FörderGr. Ziffer 7.1 für die unterschiedlichen Förderungs- und Finanzierungsarten finden Sie unten.
Antragsstellung nur in Absprache mit dem Fachbereich Gedenkstättenarbeit.
Projektanträge für das Jahr 2019 konnten bis zum 1. Oktober 2018 beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit der Landeszentrale für politische Bildung eingereicht werden. Nachbewilligungen im Förderjahr 2019 sind in Einzelfällen möglich.
Hier finden Sie die notwendigen Antragsformulare (z. T. als Worddokumente/Exceldokument und als PDF):
Hier finden Sie Erläuterungen zum Verfahren der Antragsstellung:
Falls Sie weitere Informationen oder auch Beratung benötigen, können Sie sich gerne an den Fachbereich Gedenkstättenarbeit wenden:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit.
Ihre Förderanträge bearbeiten bei uns:
![]() | Erika Riegg Lautenschlagerstr. 20 70173 Stuttgart Tel.: (0049) 711/164099-31 Fax: (0049) 711/164099-763 Email: erika.riegg@ lpb.bwl.de |
![]() | Christina Schneider Lautenschlagerstr. 20 70173 Stuttgart Tel.: (0049) 711/164099-56 Fax: (0049) 711/164099-763 Email: christina.schneider@ lpb.bwl.de |
Hier die aktuelle Liste der Publikationen, die von der Landeszentrale für politische Bildung aus den Landesmitteln der Gedenkstättenförderung unterstützt worden sind.